Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für die Nutzung der SaaS-Software „netzdirekt.de“
netzdirekt.de UG (haftungsbeschränkt), Borsigstraße 1, 51381 Leverkusen (nachfolgend „Anbieter“), E-Mail: office@netzdirekt.de, Handelsregister: Amtsgericht Köln, HRB 126227, vertreten durch die Geschäftsführung: Giuliano Mangano und Can Fengels.
Stand: 01.07.2026
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Verträge über die Nutzung der cloudbasierten Software „netzdirekt.de“ (nachfolgend „Software“), die zwischen dem Anbieter und seinen Kunden über die Website netzdirekt.de, deren Subdomains (insbesondere portal.netzdirekt.de) oder individuell (Enterprise-Verträge) geschlossen werden.
(2) Das Angebot des Anbieters richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ist ausgeschlossen. Der Kunde bestätigt mit Vertragsschluss, dass er in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
(3) Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Diese AGB gelten auch dann ausschließlich, wenn der Anbieter in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen des Kunden Leistungen vorbehaltlos erbringt.
(4) Bei Enterprise-Verträgen gehen individuell getroffene Vereinbarungen diesen AGB vor.
§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
(1) Der Anbieter stellt dem Kunden die Software „netzdirekt.de“ als Software-as-a-Service (SaaS) über das Internet zur Nutzung bereit. Die Software dient der Bearbeitung und Verwaltung von Netzanschlussanfragen für Photovoltaik-, Batteriespeicher- und Windkraftprojekte.
(2) Der Leistungsumfang richtet sich nach dem vom Kunden gewählten Tarif (Basis, Starter, Professional, Enterprise) gemäß der bei Vertragsschluss gültigen Leistungsbeschreibung auf netzdirekt.de. Zum Funktionsumfang gehören – abhängig vom gewählten Tarif – insbesondere:
- teilweise automatisiertes Befüllen von Formularen nach VDE-AR-N 4105 (Niederspannung) und VDE-AR-N 4110 (Mittelspannung)
- eine Datenbank deutscher Verteilnetzbetreiber inkl. PLZ-Erkennung und Portallinks
- der Direktversand von Anfragen an Netzbetreiber (E-Mail)
- Projekt-Pipeline (Kanban), Fristen- und Kostenmanagement
- Lageplan-Erstellung (PDF)
- Hersteller- und Produktkatalog inkl. Datenblättern sowie Mess- und Schutzkonzepte
- der KI-Assistent „NetzAI“ (siehe § 8)
- Geoportal-Verlinkungen, Team- und Rollenverwaltung, Auswertungen, CSV-/Excel-Export
(3) Inhalte der Netzbetreiber-Datenbank, des Produktkatalogs und sonstiger Datenbestände werden mit der gebotenen Sorgfalt gepflegt, beruhen jedoch teilweise auf Angaben Dritter (insbesondere der Netzbetreiber und Hersteller). Eine Gewähr für deren Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität wird vorbehaltlich § 14 nicht übernommen; maßgeblich sind stets die offiziellen Vorgaben des jeweiligen Netzbetreibers.
(4) Der Anbieter ist berechtigt, die Software weiterzuentwickeln und zu ändern, soweit der vertraglich vereinbarte Leistungsumfang dadurch nicht wesentlich eingeschränkt wird und die Änderung für den Kunden zumutbar ist.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Tarife auf netzdirekt.de stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots. Der Kunde gibt durch Abschluss des Online-Bestellprozesses (Schaltfläche mit Zahlungsverpflichtung) ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt mit Zugang der Auftragsbestätigung des Anbieters in Textform oder mit Freischaltung des Kundenkontos zustande, je nachdem, was früher eintritt.
(2) Ein kostenloser Testzeitraum wird nicht angeboten; die Konten werden unmittelbar kostenpflichtig gebucht, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist.
(3) Enterprise-Verträge kommen durch individuelle Vereinbarung in Textform zustande.
§ 4 Verfügbarkeit, Wartung, Support
(1) Der Anbieter schuldet eine Verfügbarkeit der Software von 99 % im Jahresmittel am Übergabepunkt (Schnittstelle des vom Anbieter genutzten Rechenzentrums bzw. Edge-Netzwerks zum Internet). Für Enterprise-Kunden können abweichende Service-Level individuell vereinbart werden.
(2) Nicht in die Berechnung der Verfügbarkeit einbezogen werden Ausfallzeiten aufgrund (a) angekündigter Wartungsfenster, (b) höherer Gewalt oder sonstiger vom Anbieter nicht zu vertretender Ursachen (insbesondere Störungen des Internets, Ausfälle bei Unterauftragnehmern trotz sorgfältiger Auswahl, Angriffe Dritter), sowie (c) Störungen im Verantwortungsbereich des Kunden.
(3) Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit außerhalb üblicher Geschäftszeiten durchgeführt und – soweit sie zu Unterbrechungen führen – mit angemessenem Vorlauf angekündigt.
(4) Support wird per E-Mail (support@netzdirekt.de) an Werktagen (Montag bis Freitag, ausgenommen bundeseinheitliche Feiertage) von 9 bis 17 Uhr geleistet. Der Anbieter reagiert auf Support-Anfragen in der Regel innerhalb von 48 Stunden (bezogen auf Werktage). Die Reaktionszeit bezeichnet die erste inhaltliche Rückmeldung des Anbieters, nicht die Behebung oder Lösung des gemeldeten Problems.
§ 5 Nutzungsrechte
(1) Der Anbieter räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrags das einfache, nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht ein, die Software im vertraglich vereinbarten Umfang (insbesondere Anzahl der Nutzer gemäß Tarif und gebuchten Add-ons) für eigene Geschäftszwecke zu nutzen.
(2) Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zu überlassen, sie zu vervielfältigen, zu dekompilieren oder zurückzuentwickeln, soweit dies nicht gesetzlich (§§ 69d, 69e UrhG) zwingend gestattet ist.
(3) An den vom Kunden in der Software hinterlegten Daten und Inhalten stehen dem Anbieter keine Rechte zu, mit Ausnahme der für die Vertragserfüllung erforderlichen Verarbeitungs- und Vervielfältigungsrechte (z. B. Speicherung, Backup, Übermittlung an Netzbetreiber im Auftrag des Kunden).
§ 6 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde ist für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Rechtmäßigkeit der von ihm oder seinen Nutzern eingegebenen Daten verantwortlich. Dies gilt insbesondere für technische Anlagendaten und personenbezogene Daten von Anlagenbetreibern und sonstigen Dritten.
(2) Der Kunde sichert zu, zur Weitergabe der von ihm eingegebenen Daten an Netzbetreiber und sonstige im Rahmen der Funktionen der Software vorgesehene Empfänger berechtigt zu sein, und stellt den Anbieter insoweit von Ansprüchen Dritter frei.
(3) Der Kunde hat Zugangsdaten geheim zu halten, vor dem Zugriff Unbefugter zu schützen und den Anbieter bei Verdacht auf Missbrauch unverzüglich zu informieren. Der Kunde stellt sicher, dass seine Nutzer die vertraglichen Pflichten ebenfalls einhalten; Handlungen seiner Nutzer werden dem Kunden zugerechnet.
(4) Der Kunde ist verpflichtet, seine Daten regelmäßig über die bereitgestellten Exportfunktionen zu sichern, soweit dies zumutbar ist, und vor Übermittlung von Anfragen an Netzbetreiber die generierten Unterlagen auf Richtigkeit zu prüfen.
§ 7 Netzbetreiber-Anfragen, Marktstammdatenregister, Drittinhalte
(1) Soweit die Software den Versand von Netzanschlussanfragen an Netzbetreiber (per E-Mail) unterstützt, erfolgt der Versand im Namen und im Auftrag des Kunden. Der Anbieter schuldet die technische Übermittlung, nicht jedoch den Zugang beim Netzbetreiber, dessen Bearbeitung, Bearbeitungsdauer oder Entscheidung. Für Entscheidungen, Fristen und Anforderungen der Netzbetreiber übernimmt der Anbieter keine Verantwortung.
(2) Hinweise der Software zum Marktstammdatenregister (MaStR), zu Fristen oder zu Meldepflichten sind unverbindliche Informationsangebote. Die Software nimmt keine Meldungen im Namen des Kunden vor. Die Erfüllung gesetzlicher Registrierungs- und Meldepflichten obliegt ausschließlich dem Kunden bzw. dem Anlagenbetreiber.
(3) Verlinkungen auf Geoportale der Bundesländer und sonstige externe Angebote sind reine Verweise; für deren Inhalte sind die jeweiligen Betreiber verantwortlich.
§ 8 KI-Assistent „NetzAI“
(1) Die Software enthält ab dem Tarif Professional den KI-Assistenten „NetzAI“. Hierbei werden Eingaben des Nutzers sowie projektbezogene Kontextdaten an Large-Language-Model-Anbieter (derzeit über das AI-Gateway der Plattform Lovable an die Modelle von Google, Anthropic und OpenAI sowie ergänzend direkt an Anthropic) übermittelt und dort verarbeitet. Einzelheiten regeln der Auftragsverarbeitungsvertrag und die Datenschutzerklärung. Eine Nutzung der eingegebenen Kundendaten zum Training der KI-Modelle wird durch die mit der Plattform getroffenen Vereinbarungen bzw. die vom Anbieter vorgenommenen Datenschutz-Einstellungen ausgeschlossen.
(2) Ausgaben des KI-Assistenten werden automatisiert erzeugt. Sie sind unverbindliche Arbeitshilfen und stellen insbesondere keine Rechts-, Steuer- oder Ingenieurberatung dar. Der Anbieter übernimmt vorbehaltlich § 14 keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der KI-Ausgaben. Der Kunde ist verpflichtet, KI-Ausgaben vor ihrer Verwendung fachlich zu prüfen.
§ 9 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die bei Vertragsschluss auf netzdirekt.de ausgewiesenen Preise des gewählten Tarifs. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Derzeitige Tarife: Basis 349 €, Starter 649 €, Professional 899 €, Enterprise individuell ab 2.000 € jeweils pro Monat; Add-ons: zusätzliche Netzanfragen 59 € je Anfrage, zusätzliche Nutzer 99 € je Nutzer und Monat.
(2) Die Abrechnung erfolgt nach Wahl des Kunden monatlich oder jährlich im Voraus. Bei jährlicher Zahlweise gewährt der Anbieter einen Nachlass in Höhe von 10 %.
(3) Die Zahlung erfolgt per SEPA-Lastschrift oder Kreditkarte über den Zahlungsdienstleister Stripe; bei Enterprise-Verträgen ist Zahlung auf Rechnung möglich. Rechnungen werden elektronisch übermittelt. Rechnungsbeträge sind, soweit nicht abweichend vereinbart, sofort und ohne Abzug fällig.
(4) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen (§§ 286 ff. BGB). Der Anbieter ist berechtigt, den Zugang zur Software nach vorheriger Ankündigung in Textform zu sperren, wenn sich der Kunde mit einem nicht unerheblichen Betrag in Verzug befindet; die Zahlungspflicht bleibt von der Sperrung unberührt.
(5) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.
§ 10 Preisanpassungen
(1) Der Anbieter ist berechtigt, die Preise zur Anpassung an die Entwicklung der Gesamtkosten (insbesondere Hosting-, Lizenz-, Personal- und Energiekosten) nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) anzupassen. Preisanpassungen werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform angekündigt.
(2) Im Fall einer Preiserhöhung steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung zu. Hierauf wird der Kunde in der Ankündigung gesondert hingewiesen.
§ 11 Laufzeit und Kündigung
(1) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen; eine Mindestlaufzeit besteht nicht.
(2) Bei monatlicher Abrechnung kann der Vertrag von beiden Parteien jederzeit mit Wirkung zum Ende des laufenden Abrechnungsmonats gekündigt werden. Bei jährlicher Abrechnung ist die Kündigung mit Wirkung zum Ende des laufenden Abrechnungsjahres möglich; eine anteilige Erstattung vorausbezahlter Entgelte erfolgt nicht, soweit die Kündigung nicht vom Anbieter zu vertreten ist.
(3) Die Kündigung bedarf der Textform (z. B. E-Mail) oder erfolgt über die hierfür vorgesehene Funktion im Kundenkonto.
(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für den Anbieter liegt insbesondere vor, wenn der Kunde mit der Zahlung von zwei Monatsentgelten in Verzug ist oder schwerwiegend gegen diese AGB verstößt.
§ 12 Datenexport und Löschung nach Vertragsende
(1) Der Kunde kann seine in der Software gespeicherten Daten während der Vertragslaufzeit jederzeit über die bereitgestellten Exportfunktionen (insbesondere CSV/Excel und PDF) exportieren.
(2) Nach Beendigung des Vertrags hält der Anbieter die Exportmöglichkeit für einen Zeitraum von 30 Tagen aufrecht. Anschließend werden die Kundendaten innerhalb von 30 Tagen gelöscht bzw. anonymisiert, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten (insbesondere §§ 257 HGB, 147 AO) entgegenstehen. Einzelheiten regelt der Auftragsverarbeitungsvertrag.
§ 13 Gewährleistung
(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregeln des Mietrechts mit folgender Maßgabe: Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters für bereits bei Vertragsschluss vorhandene Mängel (§ 536a Abs. 1, 1. Alt. BGB) ist ausgeschlossen.
(2) Mängel sind dem Anbieter unverzüglich unter Beschreibung der Umstände ihres Auftretens in Textform anzuzeigen. Der Kunde unterstützt den Anbieter in zumutbarem Umfang bei der Fehleranalyse.
§ 14 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie im Umfang einer vom Anbieter übernommenen Garantie.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), d. h. einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung des Anbieters auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt, der Höhe nach beschränkt auf die vom Kunden in den letzten zwölf Monaten vor dem schadensauslösenden Ereignis gezahlten Entgelte, maximal jedoch 25.000 € je Schadensfall und Vertragsjahr. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(3) Der Anbieter haftet insbesondere nicht für (a) Entscheidungen, Bearbeitungszeiten und Anforderungen von Netzbetreibern, (b) Schäden aufgrund fehlerhafter oder unvollständiger Eingaben des Kunden oder seiner Nutzer, (c) die inhaltliche Richtigkeit von KI-Ausgaben (§ 8), soweit nicht ein Fall des Absatzes 1 vorliegt.
(4) Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter im Rahmen der vorstehenden Absätze nur in der Höhe, die bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden zur Wiederherstellung angefallen wäre, soweit dem Kunden eine solche Sicherung zumutbar war.
(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
(6) Die §§ 536a ff. BGB bleiben im Übrigen unberührt, soweit in § 13 nichts Abweichendes geregelt ist. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
§ 15 Geheimhaltung
(1) Die Parteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt werdenden vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln, nur für Zwecke der Vertragsdurchführung zu verwenden und Dritten nicht zugänglich zu machen, soweit dies nicht zur Vertragserfüllung erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben ist.
(2) Die Verpflichtung gilt für die Dauer des Vertrags sowie für einen Zeitraum von drei Jahren nach dessen Beendigung. Gesetzliche Geheimhaltungspflichten (insbesondere nach dem GeschGehG) bleiben unberührt.
§ 16 Datenschutz
(1) Die Parteien beachten die jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die DSGVO und das BDSG.
(2) Soweit der Anbieter im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet (insbesondere Projekt-, Kunden- und Anlagendaten, die der Kunde in der Software hinterlegt), schließen die Parteien den als Anlage beigefügten Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO, der Bestandteil dieses Vertrags ist.
(3) Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Anbieter als Verantwortlicher enthält die Datenschutzerklärung unter netzdirekt.de/datenschutz.
§ 17 Änderungen dieser AGB
(1) Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen des Anbieters für den Kunden zumutbar ist und nicht den vertraglichen Kernleistungsumfang oder das Äquivalenzverhältnis von Leistung und Gegenleistung betrifft (z. B. Anpassungen an geänderte Rechtslage, Rechtsprechung oder technische Entwicklungen).
(2) Änderungen werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung in Textform, gelten die geänderten AGB als angenommen; auf diese Rechtsfolge wird der Kunde in der Mitteilung gesondert hingewiesen. Im Fall des Widerspruchs ist jede Partei berechtigt, den Vertrag zum Wirksamwerden der Änderung zu kündigen.
§ 18 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist – soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist – Leverkusen. Der Anbieter ist berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
(3) Erfüllungsort ist der Sitz des Anbieters (Leverkusen).
(4) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform; dies gilt auch für die Änderung dieses Textformerfordernisses.
(5) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.